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Eid-Boni werden an EYT-Mitglieder gezahlt

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In der schriftlichen Erklärung der SGK heißt es: „Zwischen dem 14. und 19. April 2023 wurden Ramadan-Festprämien für diejenigen ausgezahlt, die vor März 2023 Einkommen und Rente bezogen haben, und für diejenigen, deren Einkommens- und Rentenverfahren im März abgeschlossen wurden.“ Die Ramadan-Festprämien der Versicherten und Leistungsempfänger, deren Monatsbeginn vor dem 30. April liegt, werden am 9. Mai 2023 ausgezahlt.
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