Der Preis kann in Kettenmärkten verglichen werden

ANKARA Nationalität – Die Verordnung des Handelsministeriums zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Elemente und Regeln wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Dementsprechend sind Filialisten mit mehr als zweihundert Filialen, die im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels mit dem Verkauf von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs befasst sind, mit dem Ziel, eine Politik für das Verhalten des Einzelhandels nach den Regeln eines aktiven und nachhaltigen Wettbewerbs zu entwickeln , die Öffentlichkeit aufzuklären und den Verbrauchern Preisvergleiche zu ermöglichen, ist sie verpflichtet, die Informationen ihrer Filialen in das vom Ministerium festgelegte System zu übertragen. Diese Informationen können mit den relevanten Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit geteilt werden. Die Modalitäten und Grundlagen der Datenübermittlung werden vom Ministerium festgelegt und den betroffenen Filialisten mitgeteilt.
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