Der Anwendungsbereich des KKM-Antrags auf Unternehmen wurde erweitert

Die Anwendung währungsgeschützter Einlagen auf die Fremdwährungskonten von Unternehmen wird das Jahr 2022 abdecken.
Währungsgesicherte Einlagen (KKM) für Fremdwährungseinlagen und Partizipationsfonds inländischer juristischer Personen wurden bis zum 31.12.2022 verlängert.
Gemäß der in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Mitteilung zur Änderung der Erklärung der Zentralbank zur Unterstützung der Umstellung auf Einlagen- und Beteiligungskonten in TL ist die Frist für die Umstellung von Einlagen- und Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung bei Banken in TL durch inländische juristische Personen 30. Verlängert von September 2022 bis 31. Dezember 2022.
Dementsprechend können die zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2022 in Banken befindlichen Guthaben von Beteiligungsfonds mit Deviseneinlagen in Dollar, Euro und Pfund Sterling der juristischen Personen innerhalb des Anwendungsbereichs zum Umrechnungskurs in TL umgerechnet und in aufgenommen werden das KKM, wenn der Kontoinhaber dies verlangt.
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