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Für die Umschuldung gegenüber dem Staat wurde die Antragsfrist verlängert.

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten; Die Frist für die Umschuldung gegenüber dem Staat wurde bis zum 6. Juni verlängert. Die Frist zur Begleichung der ersten Schuldenrate wurde bis zum 31. Juli verlängert.

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