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Umschuldung und Zahlungsfrist für die erste Rate verlängert

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Die Frist für die Umschuldung beim Staat, die am 30. Mai ausläuft, wurde bis zum 30. Juni verlängert, die Frist für die erste Ratenzahlung der Schulden bis zum 30. Juli.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde die Antragsfrist für die Umschuldung gegenüber dem Staat, die am 30. Mai ausläuft, bis zum 30. Juni verlängert. Darüber hinaus wurde die erste Ratenzahlungsfrist für Schulden gegenüber dem Staat bis zum 30. Juli verlängert.

Details folgen…

T24

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