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Wird es Änderungen bei den monatlichen Berechnungen der EJT-Mitglieder geben? Von der SGK kam eine Stellungnahme.

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) äußerte sich zu den Meldungen in den Medien, dass die Rentner um weniger als 30 Prozent aufgestockt wurden.

In der Erklärung wird ausgeführt, dass die Renten der Versicherten auf der Grundlage des monatlichen Anspruchsjahres im Rahmen der in dem während der Dienstzeit geltenden Rentensystem festgelegten Regeln berechnet werden.

In der Erklärung wurde Folgendes vermerkt: Die Gehälter derjenigen, die 2023 einen Antrag stellten, einschließlich der vor 2023 gezahlten Gehälter, wurden um 30 Prozent erhöht. Das monatliche Berechnungssystem wurde nicht geändert und die Renten werden im Rahmen der Regeln der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Außerdem wird für die Versicherten im Rahmen des EJT keine abweichende monatliche Berechnung vorgenommen und die Renten werden unter Berücksichtigung sowohl des VPI als auch des Wohlfahrtsanteils gezahlt. Mit der letzten Verordnung wurde der monatliche Mindestbetrag auf der Grundlage von Dokumenten auf 5.000 TL erhöht, sodass die Nachricht, dass die Rente unter 5.000 TL gezahlt wird, nicht die Wahrheit widerspiegelt.

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