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Die ersten Erhöhungen des neuen Jahres wurden heute umgesetzt

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Mit der Festsetzung des Aufwertungssatzes von 122 Prozent sind viele Gebühren, Strafen und Steuern wie Kfz-Steuer, Grundsteuer, Führerscheingebühr, Passgebühr, Rotlichtverstoß gestiegen. Ab heute gelten die Erhöhungen.

Juweliere müssen ab heute über einen Berechtigungsschein verfügen, um ihre gewerbliche Tätigkeit fortsetzen zu können. Auch wenn die Unterlagen der Juweliere fehlen, haben sie die Urkunde bis zum 31. Dezember beantragt.

Im Vergleich zur Beherbergungssteuer, die Anfang des Jahres in Kraft tritt, werden 2 Prozent Beherbergungssteuer von Personen erhoben, die in Hotels, Feriendörfern, Boutique-Hotels, Motels, Pensionen, Dorf- und Hochlandresidenzen und Campingplätzen übernachten.

In den Anwendungsbereich dieser Steuer fallen auch alle anderen Leistungen, die innerhalb des Beherbergungsbetriebes angeboten werden, indem sie zusammen mit der Übernachtungsleistung in den Beherbergungsbetrieben verkauft werden.

T24

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