Bei der Anschaffung von Behindertenfahrzeugen wurde die Obergrenze der Verbrauchsteuerbefreiung angehoben.

Die Befreiungsgrenze für die Sonderverbrauchssteuer (SCT) wurde von 450.000 500 Lire auf 1 Million 4.000 200 Lire beim Fahrzeugkauf von behinderten Bürgern erhöht.
Erklärung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (Revenue Management) zur Änderung der Allgemeinen Erklärung zur Sonderverbrauchsteuer (II) Listenumsetzung (Laufnummer: 11), Besondere Anschlusssteuer-Allgemeinerklärung (Laufnummer: 21) und Kraftfahrzeugsteuer Allgemeine Erklärung (Seriennummer: 55) wurde in der heutigen vervielfältigten Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Dementsprechend wurde die Befreiungsgrenze für die Sonderverbrauchssteuer (SCT) von 450.000 500 Lire auf 1 Million 4.000 200 Lire beim Kauf von Fahrzeugen für behinderte Bürger erhöht.
Andererseits wurde die in der ersten Einrichtung des Mobiltelefonabonnements erhobene feste Steuer um 122,93, was auch dem Bewertungssatz entspricht, auf 260 Lira erhöht.
Gemäß der Allgemeinen Mitteilung zur Kraftfahrzeugsteuer wurde der Neubewertungssatz, der für 2022 auf 122,93 Prozent festgelegt wurde, auf 61,5 Prozent festgelegt, um bei der Festlegung der Kraftfahrzeugsteuerpreise für 2023 mit dem Beschluss des Präsidenten anzuwenden.
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