Wirtschaft
Die Nutzungsgebühren für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone stiegen auf 20.000 TL

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Der Präsidialerlass zur Umsetzung der „Entscheidung über die Neufestsetzung der in den Tarifen enthaltenen Festgebührenpreise auf der Grundlage des Gebührengesetzes Nr. 492“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen der Entscheidung wurden die in den Tarifen enthaltenen und im Jahr 2023 geltenden Festgebührenpreise um 50 Prozent erhöht, mit Ausnahme des Teils mit der Überschrift „Führerscheingebühren“ im Tarif mit der Nummer (9) gemäß dem Gebührengesetz Nr. 492 vom 02.07.1964. Die „Genehmigungsgebühr“ wurde erneut auf 20.000 TL festgelegt.
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