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Auch hier beträgt der Bewertungssatz 122,9 Prozent.

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Dementsprechend werden im nächsten Jahr die 6-Monats-Passgebühr 689 Lira, die Führerscheingebühr 2.489 Lira, die Strafe für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt 952 TL und die Gebühr für das aus dem Ausland mitgebrachte Telefon erreichen 6 Tausend 91 TL mit einer Erhöhung.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinen Mitteilung des Steuerstraßengesetzes wurde der bei der Erhöhung der Steuern, Gebühren und Strafen im nächsten Jahr zu berücksichtigende Bewertungssatz auf 122,93 Prozent festgelegt. Nach dem neuen Satz beträgt die Gebühr für den 6-Monats-Pass im nächsten Jahr 689 Lira, 24 Cent, die Gebühr für den 1-Jahres-Pass 1000 83 Lira, die Gebühr für den Führerschein der Klasse B 2.489 Lira, die Strafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss beträgt 4 Tausend 645-8 Tausend Lire 190. Die Strafe beträgt 952 TL, die Strafe für das Fahren ohne Führerschein 8 und 90 TL und die Strafe für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts 437 TL. Die Gebühr für Telefone, die von Passagieren aus dem Ausland mitgebracht werden, wird ebenfalls 6.000 91 TL erreichen, was einer Steigerung von 122,93 Prozent entspricht. Auch hier wird die Bewertungsrate durch die Steigerungsrate zwischen Oktober eines jeden Jahres und dem Erzeugerpreisindex (PPI) des gleichen Zeitraums des Vorjahres bestimmt. Auch hier gilt: Wenn mit dem Präsidialbeschluss keine Regelung zur Umsetzung des Bewertungssatzes getroffen wird, wird das Verfahren zu dem im nächsten Jahr festgelegten Satz durchgeführt.

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