Wohngebühren sind zu einem besorgniserregenden Traum geworden
DUYGU ERDOĞAN – Die mit den Mieten konkurrierenden Baubeiträge kamen nach der Grundpreiserhöhung wieder auf die Tagesordnung. Die Arbeitskosten, die den Großteil der Standortkosten ausmachen, führten nach der Preiserhöhung im Januar selbst an vielen kleinen Standorten zu Beitragszahlungen in Höhe von fast 2.000 Lira. In einigen Bezirken Istanbuls liegen die Gebühren für ein 100 Quadratmeter großes Haus zwischen 2.000 und 5.000 Lira. Für diesen Monat wird mit einer weiteren Erhöhung der Beiträge um mindestens 30 Prozent gerechnet. Die Zahlung von Gebühren in Großstädten ist für Verbraucher zu einem schrecklichen Traum geworden. Neue Gebührenerhöhungen führten auch zu einer Neubewertung der Ausgaben auf den Seiten. Natürlich führt dieses Thema auch zu Diskussionen über die Site-Administration.
Vor der Wahl erklärte das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, dass es Studien zu einer Einheit gebe, die die Qualität der Standortverwaltung verbessern und die Basisstandards überwachen solle. Die Möglichkeit, in der hierzu zu treffenden Regelung eine Obergrenze des Beitragspreises aufzunehmen, wird auf die Tagesordnung gesetzt. Derzeit gibt es keine Obergrenze für die Beitragszahlungen.
Grund für den Umzug
Für Wohnungseigentümer oder Mieter, die das Haus nutzen, insbesondere in einigen Wohnsiedlungen und zentralen Straßen in Istanbul, Ankara und Izmir; Auch Beitragserhöhungen sind ein Umzugsgrund. Beispielsweise gibt ein Rentner, der ein Haus in der Bağdat-Straße in Istanbul besitzt, an, dass er in eine Wohnung in Çekmeköy gezogen sei, um die Zahlung von Gebühren in Höhe von 5.000 Lira zu vermeiden, obwohl er keine Miete zahlt. Was die Websites betrifft, bevorzugen Verbraucher Websites mit niedrigeren Gebühren.
Der Immobilienexperte İstek Turan erklärte, dass die Obergrenze für die Grundstücksgebühren bald in Kraft treten werde und erklärte, dass die vorbereitete Verordnung rechtliche Sanktionen für Grundstücksverwaltungen vorsehe, die die Obergrenze erhöhen. Turan erklärte, dass Mieter und Hausbesitzer, die sich in Streitigkeiten über Mieterhöhungen gegenüberstehen, hinsichtlich der Gebühren auf der gleichen Seite seien, und sagte: „Während diejenigen, die Mieter an Standorten mit hohen Gebühren sind, in dieser Hinsicht Schwierigkeiten haben, diese zu zahlen, können Hausbesitzer Schwierigkeiten haben, Mieter zu finden.“ „Sie zahlen hohe Gebühren für ihre Immobilien oder müssen möglicherweise hohe Gebühren zahlen, wenn ihr Haus leer steht.“ Er muss diese selbst bezahlen. „Das Problem der hohen Standortgebühren, über das beide Parteien häufig klagen, dürfte mit der gesetzlichen Regelung in sehr kurzer Zeit ein Ende haben“, sagte er.
Die Gerichtslast wird auf den Mediator übertragen
Ab dem 1. September übernimmt der Mediator vor allem die zunehmende gerichtliche Belastung aufgrund der in den letzten drei Jahren zwischen Vermieter und Mieter geführten Klagen wegen hoher Mietpreise. Wer eine Klage einreichen möchte, muss sich ab diesem Datum zunächst an einen Mediator wenden. Kommt es zu keiner Lösung zwischen den Parteien, kann die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden.
Rechtsanwalt Çiğdem Kezer erklärte, dass eine Obergrenze für die Beiträge gelten könne, ähnlich der weiterhin geltenden Begrenzung der Mieterhöhungssätze auf 25 Prozent. Kezer erklärte, dass der Schlichtungsantrag, der am 1. September in Kraft treten wird, einen Spielraum für Vollstreckungsfeststellungen, Räumungen und Probleme im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen sowie für die Grundstücksverwaltung hat, und sagte: „Ich denke, dass das Schlichtungssystem in Bezug auf beide Mieten ordnungsgemäß funktionieren wird.“ und Beiträge. „Das Problem exorbitanter Erhöhungen wird auf beiden Seiten gut gelöst und die Gerichtsbelastung verringert“, sagte er.
Wissenswertes zum Thema Beiträge:
Rechtsanwalt Ali Güvenç Kiraz erläuterte die Fragen zu den Standortgebühren:
– Derzeit gibt es keine Beitragsobergrenze. Die von Jahr zu Jahr steigenden Gehälter der Arbeitnehmer, die Hinzufügung neuer Dienstleistungen, der Materialverbrauch und die von Jahr zu Jahr und im Einklang mit der Inflation steigenden Ausgaben machen es schwierig, in diesem Zusammenhang eine Obergrenze für die Beiträge festzulegen.
– Sofern in den Bewirtschaftungsplänen keine gegenteilige Entscheidung zu dieser Frage getroffen wird, haben Personen, die die als Gemeinschaftsbereiche definierten Flächen nicht nutzen, keinen Anspruch auf die Zahlung dieser Gebühr. Ein Wohnungs- oder Ladenbesitzer, der im Erdgeschoss wohnt, kann nicht von den Gemeinschaftsgebühren befreit werden, indem er sagt „Ich benutze den Aufzug nicht“ oder eine Person sagt „Ich benutze den Pool nicht“. Sie sind auch für die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur dieser Bereiche verantwortlich.
– Wohnungseigentümer können nur dann von der Beitragspflicht befreit werden, wenn im Verwaltungsplan eine gegenteilige Regelung vorgesehen ist oder es sich nicht um eine Luxusausgabe handelt. Darüber hinaus müssen Wohnungseigentümer, die keine Kinder haben, sich nicht an diesen Kosten beteiligen, wie z. B. der Installation einer Anlage für Kinder im Luxuspool, dem Bau eines Kinderspielplatzes auf einem Grundstück, auf dem es keinen Spielplatz gibt, oder der Beschäftigung eines Babysitters.
– Im Falle der Nichtzahlung der Beiträge kann der Verwalter diesbezüglich ein Gerichtsverfahren gegen den betreffenden Wohnungseigentümer einleiten. Im Falle eines Vollstreckungsverfahrens werden monatliche gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozent erhoben. Wenn der Mieter die Immobilie nutzt und die Beiträge nicht zahlt, haften sowohl der Mieter als auch der Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch für die Nichtzahlung der Beiträge.
– Um Einspruch gegen die Beitragsgebühren zu erheben, muss die Mitgliederversammlung einberufen werden oder 1/3 der Gesamtzahl der Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümer müssen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden. Bau- oder Wohnungsverwalter können die Beiträge nicht erhöhen, indem sie sagen: „Die Kosten sind gestiegen, die Arbeitskosten sind gestiegen“. Sie müssen die Vollmacht von der Generalversammlung einholen.
– Auch Wohnungseigentümer können in diesem Gesamtausschuss mitwirken und dafür sorgen, dass einige Beitragsposten reduziert werden, manche Artikel gar nicht erst gekauft werden oder die Beiträge durch Einholung neuer Angebote gesenkt werden. Liegen 1/3 der Unterschriften für die Generalversammlung vor, die Generalversammlung holt die Versammlung aber nicht ein, oder kommt es zu exorbitanten und unangemessenen Erhöhungen der Beitragsposten, können sich Wohnungseigentümer jederzeit an den Zivilgerichtshof wenden und die Intervention beantragen des Richters.
– Wer erneut an der Generalversammlung teilnimmt, kann innerhalb eines Monats nach der Generalversammlung eine Klage auf Aufhebung der Generalversammlung einreichen, sofern seine Einwände im Protokoll festgehalten werden. Die Frist für die Einreichung einer Klage gegen Generalräte beträgt 1 Monat für diejenigen, die teilnehmen, 1 Monat für diejenigen, die nicht teilnehmen, 1 Monat für diejenigen, die benachrichtigt werden, und in jedem Fall 6 Monate.
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