Wettbewerbsrat verhängte Geldstrafe für Technologieunternehmen

Auf der Sitzung am 10. November sagte der Wettbewerbsrat: leitete eine Untersuchung zu den Argumenten ein, dass die Unternehmen, die ihre Werke weiterverkaufen, gegen das Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hätten, indem sie den Weiterverkaufspreis festgesetzt hätten. Während die Untersuchung noch andauerte, akzeptierte die Kanzlei das Vorliegen des Verstoßes, den maximalen Bußgeldsatz und die in der Vergleichsentscheidung festgelegte Höhe. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dem Unternehmen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 60.348 TL aufzuerlegen, die Strafe infolge des Versöhnungsverfahrens um 25 Prozent zu reduzieren und die Untersuchung mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 45.329 TL zu beenden . (DHA)
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