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„Währungsumrechnungsbasis“ von der Zentralbank an Unternehmen

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Im Rahmen der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie 2023 der Zentralbank mit dem Ziel, die Liraisierung im Geschäftsleben zu unterstützen, wurde die Erklärung zur Umrechnung von Fremdwährungen von Unternehmen in türkische Lira im Amtsblatt veröffentlicht. In der Erklärung der Zentralbank zum Thema der Rede sagte die Zentralbank: „Während des Verkaufs von Fremdwährungen von Unternehmen an die CBRT können Unternehmen einen Währungsumrechnungszuschlag von 2 Prozent des umgerechneten Preises erhalten in türkische Lira als Gegenleistung für ihr Engagement. Nachdem die Unternehmen mindestens 40 Prozent der Fremdwährung, die sie in das Land bringen, an die CBRT verkauft haben, können sie den verbleibenden Teil der Fremdwährung auf dem währungskonservierten Umrechnungskonto verwenden und erhalten einen Umrechnungszuschlag in Höhe von 2 Prozent des Preises umgerechnet in türkische Lira als Gegenleistung für ihr Engagement. Die Banken bestimmen, ob die an die CBRT zu verkaufende Fremdwährung und die in türkische Lira umzutauschende Fremdwährung auf Festgeld- und Beteiligungskonten ausländischer Herkunft sind.

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