Von den Stiftungsimmobilien in der Region Zelzele werden keine 3 Monatsmieten abgezogen
Gemäß dem mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Präsidialerlass wurde auf die Mietforderungen vom Februar, März und April 2023 für die Generaldirektion für Stiftungen und Fusionsstiftungen in den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, verzichtet. Für diese Monate geleistete Mietzahlungen unterliegen je nach Ablauf oder Fortsetzung des Mietvertrags einem Rückerstattungs- oder Abzugsverfahren. Wenn die Mieter der genannten Immobilien ihre Verträge mit eigenen Forderungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum des Inkrafttretens des Dekrets kündigen, werden sie innerhalb eines Monats ab dem Datum der Aufforderung geräumt. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Mieters wegen der vorzeitigen Rückgabe der Immobilie. (DHA)
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