Technisch

Verpackungswarnung für Verbraucher durch das Handelsministerium

Werbung

Die fragliche Erklärung des Ministeriums lautet wie folgt: „Mit der Ankunft der Sommermonate und dem neuntägigen Eid al-Adha-Feiertag gibt es einige Probleme, die unsere Verbraucher, die inmitten der intensiven Werbung und Verkaufsförderung versuchen, eine Wahl zu treffen versuchen.“ Bei den Aktivitäten der im Tourismussektor tätigen Organisationen sind einige Probleme zu beachten.

Es zeigt sich insbesondere, dass unsere Verbraucher durch das Kopieren von Fotos und Namen der Websites von Hotels und Tourismuseinrichtungen, die von Verbrauchern häufig bevorzugt werden, sowie durch attraktive Angebote per E-Mail und Kurzmitteilungen schikaniert werden. Unsere Verbraucher, die eine Urlaubsreservierung vornehmen, sollten auf die folgenden Punkte achten, damit sie nicht Opfer einer Schikane werden:

– Die Richtigkeit der Fotos, Firmenlogos und Schilder der Einrichtung, die im Inhalt des über Verbindungskanäle wie soziale Medien, Kurznachrichten oder E-Mail empfangenen Angebots enthalten sind, sollte in Frage gestellt werden.

– Vor der Kaufentscheidung sollte hinterfragt werden, ob das gewünschte Reisebüro bzw. die Tourismuseinrichtung bei den entsprechenden öffentlichen Institutionen und Organisationen registriert ist. In diesem Zusammenhang können sich Verbraucher unter www.kulturturizm.gov.tr ​​​​und www.tursab.org.tr erkundigen, ob Reisebüros und Tourismuseinrichtungen über Dokumente verfügen und wie viele Sterne die Tourismuseinrichtungen haben.

– Überprüfung, ob die Adressen, Titel und Kontaktinformationen auf den Websites des Reisebüros oder der Tourismuseinrichtung enthalten sind, insbesondere in den mit intermittierenden Methoden unterzeichneten Verträgen, und ob die Websites bei ETBIS (elektronisches Handelsinformationssystem) registriert sind, anstatt zu kaufen über soziale Medien werden die eigenen Internetseiten von Reisebüros überprüft. Seitenpräferenz; Achten Sie auf Zahlungen.

Sie haben das Recht, die Pakettypvereinbarung zu kündigen.

Insbesondere bei Pakettypen können Verbraucher aufgrund einiger Probleme, die im normalen Lebensverlauf auftreten, nicht an den im Voraus geplanten Pakettypen teilnehmen, da sie lange vor dem Startdatum Reservierungen vornehmen. In solchen Fällen haben Verbraucher das Recht, den Paketvertrag zu kündigen.

Dementsprechend hat der Verbraucher das Recht, den Paketarzneimittelvertrag zu kündigen und eine Rückerstattung des Paketsortenpreises ohne jeden Abzug zu erhalten, mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der obligatorischen Steuer, sofern er dies mindestens dreißig Tage vor Beginn des Pakets mitteilt Vielfalt, schriftlich oder mit einem ständigen Informationsverwalter.

Erfolgt die Kündigung weniger als dreißig Tage vor Beginn der Paketart, kann ein Abzug in Höhe eines Preises oder Tarifs vorgenommen werden, sofern dieser im Paketarzneimittelvertrag festgelegt ist.

Neben der obligatorischen Reiseversicherung können Sie auch eine optionale Versicherung abschließen.

Andererseits ist der Pauschalreiseveranstalter unter der Voraussetzung, dass die Pflichtversicherungsentscheidungen des Gesetzes Nr. 1618 über Reisebüros und Reisebüroverbände vertraulich bleiben, für alle Arten von Verlusten verantwortlich, die dem Verbraucher durch die Nichterfüllung des Vertrags entstehen alle oder nach Bedarf. Der Verbraucher kann außerdem eine angemessene Entschädigung für entgangenen Urlaub verlangen. Darüber hinaus wird anerkannt, dass der von verschiedenen Reisebüros den Verbrauchern angebotene freiwillige Versicherungsantrag, der die Stornierung der Reservierung von Pauschalmedikamenten oder Hotelunterkünften ohne Zahlung einer Vertragsstrafe, sicherlich vor Beginn der Reservierung, ermöglicht, von Vorteil ist unsere Verbraucher.

Im Streitfall können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstellen wenden.

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 sind zwei Institutionen zur Analyse persönlicher Verbraucherstreitigkeiten berechtigt: Verbraucherschlichtungsausschüsse und Verbrauchergerichte.

Werden Verbraucher aufgrund der Praktiken der Unternehmen zu Opfern, können sie sich bei Streitigkeiten unter 66.000 TL für das Jahr 2023 an die Verbraucherschlichtungsstelle und bei Streitigkeiten über diesem Preis an das Verbrauchergericht wenden, um ihren Schaden auszugleichen. Die Verbraucherschlichtungsausschüsse der Provinzen innerhalb des Gremiums der „Handelsdirektion der Provinz“ sind innerhalb der Grenzen der Provinzen zugelassen, und die Verbraucherschlichtungsausschüsse der Bezirke im Rahmen des „Bezirksgouverneurs“ sind innerhalb der Bezirksgrenzen zugelassen. In Bezirken, in denen kein Verbraucherschlichtungsausschuss eingerichtet ist, können Anträge an das Büro des Bezirkshauptmanns gestellt werden.

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