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Veröffentlichung im Amtsblatt: Die ESK leistet innerhalb von 5 Jahren eine Unterstützungszahlung von bis zu 5 Lire an Vertragszüchter.

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren eine Nachzahlung von 2,5, 3,5 und 5 Lira pro Kilogramm je nach Rinderschlachtkörperlast gegen die für die Vertragszüchter zu erstellende Zusammenfassung geleistet der Fleisch- und Molkereianstalt (ESK).

Die besagten Züchter können die Unterstützung für maximal 200 Rinder in Anspruch nehmen. (AA)

T24

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