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Veröffentlicht im Amtsblatt: Die Untergrenze bei Wettbewerbsstrafen wurde um 122 Prozent erhöht
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Das untere Ende der im Jahr 2023 anzuwendenden Verwaltungsstrafe, die im Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs enthalten ist, wurde auf der Grundlage des Bewertungssatzes für 2022 auf 105.688 Lire festgelegt.
Die Mitteilung der Wettbewerbsbehörde wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend wurde die Untergrenze der Verwaltungsstrafe gemäß Absatz 1 des 16. Elements des Wettbewerbsschutzgesetzes für 2023 auf 105.688 Lire festgelegt, basierend auf dem für 2022 ermittelten Neubewertungssatz von 122,93 Prozent.
Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(AA)
T24