Vereinfachungsschritt bei den Mindestreserveanforderungen des CBRT

Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat im Rahmen der neuen Vereinfachungsstufe die wesentlichen Reserven geändert.
Die Erklärung des CBRT zur Änderung der Mitteilung über erforderliche Reserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
In der Entscheidung des Monetary Policy Council (MPC) vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einem schrittweisen Verständnis auf der Grundlage einer Wirkungsanalyse vereinfacht werden würde, und der erste Schritt in diesem Zusammenhang wurde am 25. Juni unternommen der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Im Vergleich zum TL-Anteil wurde die Zielquote im Antrag auf zusätzliche Mindestreservepflicht als Ergänzung zum ersten Schritt vom 25. Juni auf 57 Prozent aktualisiert.
Für Banken, deren Anteil (TL-Anteil) am Einlagen-/Beteiligungsfonds der türkischen Lira (TL), der für natürliche und juristische Personen am gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds berechnet werden soll, weniger als 60 % beträgt, gilt die erforderliche Mindestreserve für die Fremdwährungseinlage/ Für Beteiligungsfonds und Edelmetalldepots wurden die Tarife um 5 Punkte erhöht.
Mit der vorgenommenen Änderung wurde der Anteil der betreffenden TL-Aktien von 60 Prozent auf 57 Prozent reduziert.
Darüber hinaus erhalten Banken, deren TL-Anteile unter 57 Prozent fallen, weitere 4 Wochen, um ihr Ziel wieder zu erreichen.
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