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Urlaubsbonusabrechnung der SGK!

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Die Erklärung der SGK lautet wie folgt: Sozialversicherungsträger: Die Ramadan-Festprämien der Versicherten und Leistungsempfänger, deren Einkommens- und Rentenprozess im April abgeschlossen ist und deren monatliches Startdatum vor dem 30. April liegt, werden am 9. Mai 2023 ausgezahlt.

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