Technisch

Untersuchung von Absprachen durch den Wettbewerbsrat

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Der Wettbewerbsrat diskutierte in seiner Sitzung am 12. November 2019 die Thesen, dass „Whirlpool“ seine autorisierten Serviceleistungen mit einem verdeckten Vertrag auf „Vestel“ übertragen habe. Der Rat entschied, dass gemäß den im Rahmen der Voruntersuchung erhaltenen Informationen und Dokumenten und den getroffenen Feststellungen keine Notwendigkeit besteht, eine Untersuchung einzuleiten. Die Entscheidung des Rates wurde mit der Entscheidung der 8. Abteilung für Verwaltungssachen des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara vom 2. November 2022 aufgehoben. Der Wettbewerbsrat hat auf seiner Sitzung am 5. Januar 2023 beschlossen, eine Untersuchung gegen zwei Unternehmen einzuleiten, um die Anforderungen des Gerichtsurteils zu erfüllen.

UNTERSUCHUNG ZUM ELEKTROBAUUNTERNEHMEN IST ABGESCHLOSSEN

Darüber hinaus hat die WEKO in ihrer Sitzung am 12.11.2019 entschieden, dass gegen „EAE Elektrik“ kein Ermittlungsverfahren wegen der These eingeleitet werden muss, er habe irreführende und herabwürdigende Aussagen über die Werke von Konkurrenzunternehmen gemacht. Die Entscheidung des Vorstands wurde mit der Entscheidung des 7. Verwaltungsgerichts von Ankara vom 3. März 2022 aufgehoben. Die mit dem Beschluss des Wettbewerbsrats vom 28. April 2022 nach dem Annullierungsentscheid eingeleitete Untersuchung ist abgeschlossen. Als Ergebnis der Untersuchung wurde entschieden, dass das dem Dokument zugrunde liegende Argument nicht im Rahmen des „Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs“ Nr. 4054 bewertet werden konnte und dass es keinen Raum für eine willkürliche Verfahrenseinführung gab. (DHA)

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