Strenge Überwachung der Bauaufsichtsbehörden
Nach dem Erdbeben wurde ein offizieller Schritt zur Überprüfung der Bauaufsichtsbehörden und zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe eingeleitet. Das Kommuniqué des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel über die Methoden und Grundlagen der Aufsicht über die Tätigkeiten der Bauaufsichtsbehörden, die Umsetzung von Verwaltungssanktionen und die Erhebung von Verwaltungsstrafen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend wird die Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden auf Hinweis, Beschwerde oder von Amts wegen überprüft. Die bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide der Bauaufsichtsbehörden, denen für ein drittes Jahr die Aufnahme einer neuen Stelle untersagt wurde, werden annulliert und ihre Tätigkeit eingestellt.
Verwaltungsstrafe
Auch wenn aufgrund des im Rahmen der für ein Gebäude durchgeführten Prüfung auf der Grundlage des Bauinformationsbogens (YİBF) zu erstellenden technischen Prüfberichts ein Bußgeld wegen mehr als einer Handlung gegen die Bauaufsichtsbehörde verhängt werden sollte die sie kontrolliert, darf dieser Betrag nicht mehr als 50 Prozent des Vertragspreises für die Gebäudeleittechnik betragen. Diesem Umstand steht die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zu 50 Prozent des Vertragspreises der Bauüberwachung im Einklang mit einem im Rahmen einer künftigen Untersuchung neu zu erstellenden technischen Prüfberichts für Einzelarbeiten nicht entgegen.
Verwaltungsstrafen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über diese Strafe gezahlt. Gegen die Verwaltungssanktionsbeschlüsse bezüglich der Verwaltungsstrafe kann innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Zustellung Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden.
So zahlen Sie Verwaltungsstrafen
Wird das Bußgeld innerhalb der Zahlungsfrist auf einmal bezahlt, werden drei Viertel des aufgelaufenen Preises eingezogen. Für den Fall, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bußgeldbehafteten nicht geeignet sind, kann beschlossen werden, das Bußgeld innerhalb eines Jahres in vier gleichen Raten zu zahlen, sofern die erste Bußgeldrate im Voraus gezahlt wird. Während der Bußgeldzahlungsfrist gestellte Teilzahlungsanträge werden von den bußgeldbefugten Behörden geprüft und entschieden. Ratenzahlungsantrag; Ordnungsgelder werden schriftlich unter eindeutiger Angabe des Datums der Entscheidung, des Zustellungsdatums der Entscheidung, der Ratendaten und der Beträge verhängt. Schuldner, deren Ratenzahlungsantrag akzeptiert wird; In vier gleichen Raten wird die erste Rate innerhalb der Zahlungsfrist für das Bußgeld gezahlt, und die restlichen drei Raten werden innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zustellung des Bußgelds innerhalb einer von der Verwaltung festzulegenden Frist gezahlt.
Staatsangehörigkeit