Strenge Kontrollen kommen in die Überseetaschen

Es wurde eine Zusammenarbeit zwischen dem Handelsministerium und der Behörde für Informationstechnologien und -verbindungen (BTK) bezüglich der Überprüfung des Rechts von Passagieren, die aus dem Ausland kommen, abgeschlossen, 1 Mobiltelefon in 3 Jahren mitzuführen, abgesehen von ihren persönlichen Mobiltelefonen. Bekir Can Uslu, General Manager des Zollschutzes, sagte: „Mit dem Prestige vom 1. November werden wir prüfen, ob unsere aus dem Ausland ankommenden Passagiere in den letzten 3 Jahren von ihren Befreiungsrechten Gebrauch gemacht haben. Wenn unsere Fahrgäste in den letzten 3 Jahren von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht haben, schützen wir hier ihre Handys. Im Gegenzug stellen wir ihm eine Lagerschutzquittung aus. In diesem Fall kann unser Fahrgast sein Handy innerhalb von 3 Monaten bei Auslandsreisen wieder mit ins Ausland nehmen.“
Durch die mit dem von der BTK übermittelten Datennetz erstellte Abfragemaske wurde die Effektivität der Inspektions- und Kontrollprozesse in den Zollgebieten bei der Einreise erhöht.
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