Sportvereine sind verpflichtet, ein Buch entsprechend der ursprünglichen Geschäfts- bzw. Bilanz zu führen.
Sportklubs und höhere Organisationen, die sich beim Ministerium registriert haben, um an den Aktivitäten des Ministeriums für Jugend und Sport teilzunehmen, und Sportverbände führen Bücher in einer Weise, die Aufschluss über ihre Aktivitäten und ihre finanzielle Situation geben kann.
Gemäß der in der jeweils aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Verordnung zur Bestimmung der Originale der von Sportvereinen und höheren Organisationen zu führenden Bücher und Aufzeichnungen müssen Sportvereine ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation, Schulden und Kreditinteressen darlegen und die in jeder Abrechnungsperiode erzielten Ergebnisse in gut sichtbarer Form gebracht wurde. Die börsennotierten Spor AŞ werden der Kapitalmarktgesetzgebung unterliegen.
Sportvereine führen Bücher nach dem Abgabenverfahrensgesetz entsprechend der ursprünglichen Geschäftsrechnung bzw. Bilanz. Sportvereine, die ein Handelsunternehmen, eine Tochtergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder die Spor AŞ haben oder einen Status haben, der für das Gemeinwohl tätig ist, müssen jedoch Bücher im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz führen.
Alle Arten von Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den sportlichen Aktivitäten dieser Vereine werden im konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen, der in Übereinstimmung mit den türkischen Rechnungslegungsstandards und der durch die Verordnung festgelegten Grundlage erstellt wird.
Entscheidungen und Mitgliederregisterbücher, Auszeichnungen, Urkunden, Medailleninformationen und dergleichen werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gemäß der Nummern- und Datumsreihenfolge in den Büchern, in denen sie verzeichnet sind, aufbewahrt.
Die vor Inkrafttreten der Verordnung von Sportvereinen genutzten genehmigungspflichtigen Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen werden bis zur Fertigstellung der restlichen Seiten weiter genutzt.
T24