Technisch

Rezension von „Huggy Wuggy“ entworfenen Spielzeugen

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In der Erklärung des Ministeriums wurde folgende Information gegeben, dass auch das Spielzeug einer Videospielfigur namens „Huggy Wuggy“, das wegen seiner negativen Auswirkungen auf Kinder auf die Tagesordnung gekommen sei, auf den Markt gebracht worden sei, und die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit über die vom Ministerium durchgeführten Studien zu informieren, werde untersucht. Sie führt Arbeitssicherheitskontrollen im Rahmen von Tätigkeiten zum Schutz der Verbraucher in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit durch.

Auch Spielzeug gehört zu den Werken, die in diesem Bereich in die Zuständigkeit unseres Ministeriums fallen, und die auf den Markt gebrachten Werke werden systematischen Kontrollen unterzogen, sowohl durch Hersteller- und Importeurkontrollen als auch durch Verkaufsstellenkontrollen. Während der Kontrollen werden die Spielzeuge gemäß der „Spielzeugsicherheitsverordnung“, die mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union vereinbar ist, beprobt und analysiert. Als Ergebnis dieser Prüfungen werden den Unternehmen Bußgelder sowie Sanktionen für den Rückruf und die Vernichtung von Werken auferlegt, die in chemischer, physikalischer oder mechanischer Hinsicht den Entscheidungen der Verordnung nicht entsprechen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen; Die Informationen über die unangemessenen Werke, die Gegenstand der Rede sind, werden im Faithless Works Information System (GÜBİS) bekannt gegeben, auf das unter www.guvensizurun.gov.tr ​​zugegriffen werden kann.

In diesem Zusammenhang wurden von unserem Ministerium Kontrollen für die Spielzeuge der Figur „Huggy Wuggy“ durchgeführt und Proben von den als riskant eingestuften Werken entnommen. Als Ergebnis der Tests wurde für 2 Werke, bei denen festgestellt wurde, dass sie die Anforderungen der „Spielzeugsicherheitsverordnung“ nicht erfüllen, eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 123.600 TL für die Unternehmen verhängt, die die Werke auf den Markt gebracht haben, indem sie eine Ankündigung gemacht haben das Ziel, das Inverkehrbringen der Bauwerke zu verbieten, sie vom Markt zurückzurufen und von den Verbrauchern zurückzurufen, gemäß dem Gesetz Nr. 7223 über Arbeitssicherheit und technische Vorschriften, dessen Umsetzung am 10.11.2020 beschlossen wurde. 2022. In GUBIS wurden die Informationen der theologischen Werke geteilt.

Die von unserem Ministerium durchgeführten Arbeiten zum Schutz von Kindern als empfindliche Verbraucher vor den Gefahren, die von Artefakten ausgehen, werden sowohl durch vorbeugende Maßnahmen als auch durch Kontrollen sensibel durchgeführt.

Zusätzlich zu den von unserem Ministerium durchgeführten Studien beim Kauf von Spielzeug; Kauf von Werken mit CE-Kennzeichnung, Beachtung der Hersteller-/Importeursangaben auf Verpackung und Etikett, genaues Lesen und genaues Anwenden der Warnhinweise, Kauf von Werken, die für geeignet sind das Alter des Kindes, beim Kauf von Spielzeug unter 3 Jahren auf das Fehlen von Kanten, Stacheln, kleinen Modulen und kleinen Kugeln achten; Es ist wertvoll für den Schutz von Kindern vor den Risiken, die von Spielzeug ausgehen können.“

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