‚Prämienlimit‘ zur Essenskarte
MİTHAT YURDAKUL- Die Einzelheiten wurden in der Prämienbefreiung für den Essenspreis deutlich, den die Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährten. Unabhängig davon, ob das Essen am Arbeitsplatz oder ausserhalb des Arbeitsplatzes serviert wird, werden demnach die Zahlungen für den Fall, dass die Essensleistung im Einvernehmen mit Dritten erbracht wird, nicht auf den Grundzins angerechnet.
Um von Versicherungsprämien für die auf Essenskarten, Schecks und Coupons aufgeladenen Verpflegungskosten befreit zu werden, dürfen die genannten Karten, Schecks und Coupons nur zum Zweck der Einnahme einer Mahlzeit verwendet werden.
*Gemäß der mit Prestige vom Dezember in Kraft getretenen Regelung werden die von den Chefs gezahlten Verpflegungskosten zum Zweck der Verpflegung am Arbeitsplatz oder in den Nebengebäuden nicht in die Versicherungsprämie einbezogen.
Regulierung von SSI
Nach der Verordnung, deren Einzelheiten von SSI erstellt werden, werden unabhängig davon, ob das Essen am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes serviert wird, die geleisteten Zahlungen nicht auf den Grundgewinn angerechnet, auch wenn die Verpflegungsleistung nach Vereinbarung erfolgt mit Dritten. Der Essenspreis wird zusätzlich zum Grundpreis gewährt, gemäß der Entscheidung „Aufgrund der Sozialleistungen, die die Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewähren, kann es keinen Rabatt vom Grundpreis geben“.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber es den Arbeitnehmern über Küche und Kantine am Arbeitsplatz gibt, werden die für Lebensmittel getätigten Verbräuche nicht auf den Prämiengrundgewinn angerechnet. Die Ausnahme bleibt bestehen, wenn das Essen zubereitet und nach draußen gebracht wird. Von der Prämienbefreiung können auch Unternehmen profitieren, die Mahlzeiten mit Essenskarten, Schecks und Coupons an ihren eigenen Arbeitsplätzen anbieten.
Es gibt auch eine Strafe.
Um von der Versicherungsprämie für die auf Essenskarten, Schecks und Coupons aufgeladenen Verpflegungskosten befreit zu werden, müssen die genannten Karten, Schecks und Coupons ausschließlich zum Verzehr einer Mahlzeit verwendet werden. Wenn die Karten und Coupons in Bargeld umgewandelt und in dieser Form an anderen Orten ausgegeben werden, ist die Ausnahme nicht verfügbar. Für den Fall, dass betrügerische Situationen in Bezug auf die Zahlungen an den Versicherten unter dem Namen Verpflegungskosten festgestellt werden, wird die Prämienforderung von SSI mit Verzögerungserhöhung und Vertragsstrafe eingezogen.
Für den Versicherten, der 22 Tage im Monat tatsächlich arbeitet, können 1122 Lire des Essenspreises von 1200 Lira, der an das vereinbarte Restaurant gezahlt wird, im Rahmen der Befreiung berücksichtigt werden. Barzahlungen an den Versicherten unter der Bezeichnung Verpflegungskosten, die sich aus der Multiplikation von 23,65 Prozent des Tagesgrundpreises mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage ergeben, werden nicht auf die Basisverzinsung angerechnet.
Staatsangehörigkeit