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Öffentliche Bedienstete aufgepasst! Neuer Beschluss zum Jahresurlaub

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Der Jahresurlaub von Arbeitnehmern, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen arbeiten, wurde neu geregelt.

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde eine Regelung über den Jahresurlaub getroffen, den die Vertragsinformatiker in großen Informationsverarbeitungseinheiten während der Arbeitszeit nicht in Anspruch nahmen. Dementsprechend wurde dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, den alten Urlaub während des laufenden Vertragsübergangs zu nutzen.

NEUE VERORDNUNG WURDE ERLASSEN

Der Jahresurlaubsbeschluss, der viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst betrifft, ist in Kraft getreten. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde dem beauftragten IT-Mitarbeiter, der in großen Informationsverarbeitungseinheiten arbeitet, das Recht eingeräumt, die Berechtigungen zu verwenden, die er nicht verwendet hat.

Gemäß der getroffenen Entscheidung können Mitarbeiter, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen arbeiten, ihren nicht genutzten Urlaub auf die nächste Vertragsperiode übertragen.

IMPLEMENTIERUNG EINGEGEBEN

Die Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen zur Änderung der Verordnung über die Grundlagen und Formen der Beschäftigung von IT-Arbeitskräften auf Zeit in großen Informationsverarbeitungseinheiten öffentlicher Einrichtungen und Organisationen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

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