Nie mehr ins Hochparterre gehen!

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DUYGU ERDOĞAN- Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel weitet im Rahmen der „Planned Areas Zoning Regulation“ Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum in Gebäuden in der ganzen Türkei aus. Nach den erhaltenen Informationen wurden in diesem Zusammenhang die Vorschläge für Maßnahmen im Bereich „Gebäudesicherheit“ für die Stellungnahme von Experten im Rahmen der Verordnung geöffnet, die Vorschriften für die Struktur und den Bau enthält, die für nachhaltige Umweltbedingungen sowie für das Projekt geeignet sind gestalten und steuern. Gemäß dem vorbereiteten Textentwurf standen Maßnahmen zu verschiedenen Themen auf der Tagesordnung. Die Verordnung schafft auch neue Maßnahmen zum Thema „weicher Boden“ und „Anschlussbebauung“, die nach den Beben in Kahramanmaraş am 6. Februar erneut auf die Tagesordnung kamen.

Kein Zwischengeschoss

Inmitten der Maßnahmen gibt es neue Regelungen für hohe gewerbliche Nutzungen, die in den Erdgeschossen von Gebäuden mit Wohnungen eine schwache Bodenwirkung erzeugen. Dementsprechend wird die gewerbliche Erdgeschosshöhe 4,50 Meter nicht überschreiten. Bei der Planung des Gebäudes werden Trägersysteme vom Typ A14 und A15 verwendet, die in der türkischen Gebäudeerdbebenverordnung angegeben sind. Es müssen alle Bedingungen erfüllt werden, um keine kurzen Stützen zu schaffen, kein Zwischengeschoss zu bauen und keine geschlossenen Überhänge im Gebäude herzustellen.

Auch hier werden laut Entwurfstext Regelungen eingeführt, um zu verhindern, dass benachbarte Strukturen bei einer Gehirnerschütterung zusammenstoßen (Hammerwirkung). Bei Gebäuden mit bis zu 2 Stockwerken wird ein Fugenspalt von 3 cm und für jedes darüber liegende Stockwerk von 1 cm vorgeschrieben. Alle Außenfassaden dieses Raums werden mit leichten Materialien so geschlossen, dass die Strukturen nicht am Schwingen gehindert werden, wodurch die Sicherheit von Leben und Eigentum gewährleistet wird.

wird auf 4 Stockwerke begrenzt

Die Änderung wird zusätzliche Regeln für geschlossene Ausgänge einführen. In Gebäuden, die Wohnungen enthalten und eine Etage plus 4 Etagen oder mehr haben, wird es nicht möglich sein, die Innenräume zu verlassen. Falls die Präzedenzrechte aufgrund des geschlossenen Ausgangs nicht genutzt werden können, ist in den Parzellen mit 1 Meter Überlauf zum Vorgarten zulässig, sofern dieser innerhalb der Präzedenz- und Bodenfläche bleibt und sich der Straße nicht mehr als 4 Meter nähert ein Abstand von 5 Metern zum Vorgarten und darüber.

Die Verordnung bringt auch Regeln für Architekturprojekte und Urheber von Gebäuden zur öffentlichen Nutzung mit sich. Die Regel, dass die Architekten dieser Gebäudetypen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, in den Architekturfakultäten von Hochschulen oder als freier, in der Berufskammer eingetragener Architekt haben sollten, nehmen aktiv am Projektprozess teil Mindestens 10.000 Quadratmeter und 4 verschiedene Gebäude oder promovierte im Fachbereich Architektur werden gesucht.

Grenzen kommen für frisch promovierte Ingenieure

Auch statische Projektzeichnungsberechtigungen von Bauingenieuren sind geregelt. Dementsprechend reichte die Berufskammerregistrierung frisch diplomierter Bauingenieure aus, um alle Arten von statischen Projekten vorzubereiten. Mit der neuen Verordnung werden jedoch statische Projekte, die von frisch diplomierten Bauingenieuren erstellt werden können, bis zum Stockwerk plus 4 Stockwerken abgeschlossen. Für Bauingenieure, die statische Projekte in der Mitte des Stockwerks plus 4 Stockwerke bis 8 Stockwerke vorbereiten, wird eine Mindesterfahrung von 3 Jahren, 10.000 Quadratmetern und 4 verschiedenen Projekten eingeführt. Für ein Projekt mit mehr als 8 Stockwerken werden mindestens 5 Jahre Erfahrung und Meisterregeln in der Abteilung Bau- oder Erdbebeningenieurwesen angestrebt.

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