Neuregelung in der Einkommensteuer
Das Kommuniqué des Präsidiums des Ministeriums für Finanzen und Finanzen zur Verwaltung der Einnahmen über die Änderung des „Income Tax General Statement“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Demnach werden die öffentlichen Verwaltungen im Rahmen des allgemeinen Haushaltsplans als ein einziger Chef gezählt und ihre Preiseinnahmen unter Berücksichtigung der kumulierten Bemessungsgrundlage einbehalten. Beamte werden keine gesonderten Erklärungen abgeben.
Wenn also ein in öffentlichen Verwaltungen im Rahmen des allgemeinen Haushaltsplans tätiger Bediensteter einen Preis von anderen Institutionen und Organisationen innerhalb dieses Anwendungsbereichs erhält oder zu einer anderen Institution und Organisation innerhalb dieses Anwendungsbereichs wechselt, werden die erhaltenen Preise als der erhaltene Preis gezahlt ein einziger Chef.
Sonderabteilungsmitarbeiter, die im selben Kalenderjahr Preiseinkommen von mehr als einem Chef erhalten, wurden ebenfalls erleichtert.
In Fällen, in denen der Dienstleister innerhalb desselben Kalenderjahres den Vorgesetzten wechselte, war es zulässig, auf Antrag und Zustimmung des ehemaligen Arbeitgebers die kumulierte Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage des neuen Arbeitgebers einzubehalten Chef.
Mit der Novelle können auf Antrag der Dienstleistungsberufe und Zustimmung der Chefs unter Berücksichtigung der kumulierten Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung die von mehreren Chefs gleichzeitig bezogenen Preiseinnahmen einbehalten werden.
Auf diese Weise wurde den Dienstleistungsberufen und Arbeitgebern eine Erleichterung geboten, und es war den Dienstleistungsberufen möglich, keine Differenzsteuer zu zahlen, da sie die unter Berücksichtigung der kumulierten Steuerbemessungsgrundlage berechnete Steuer abziehen würden, falls sie eine jährliche Erklärung abgeben.
(AA)
T24