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Neuer Schwellenwertbeschluss bei der Umstellung von der Zentralbank auf TL

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat zwischen dem 26. Mai und dem 28. Juli Banken, die das Ziel, weitere 10 Prozent von einem Fremdwährungskonto für echte Personen in TL umzuwandeln, nicht erreicht haben, eine Sicherheitspflicht in Höhe von 10 % auferlegt Fehlendes Teil.

Im hinzugefügten diskontinuierlichen 11. Punkt: „Anzuwenden bis zum Berechnungsdatum 28.07.2023 (einschließlich), die Deviseneinlagen/-beteiligungen realer Personen werden von den Banken nach den von der Zentralbank festgelegten Methoden und Originalen berechnet die Rechnungslegungsstandards und das Registrierungssystem, denen Einlagen- und Beteiligungsbanken unterliegen. Gemäß dem zusätzlichen Umrechnungskurs vom türkischen Lira-Einlagen-/Beteiligungsfonds zum türkischen Lira-Einlagen-/Partizipationskonto, wenn eine zusätzliche Umrechnung unter 10,00 Prozent im relevanten erfolgt Berechnungszeitraum ab dem Berechnungstag 26.05.2023 wird eine Sicherheit in Höhe des fehlenden Preises gesperrt.

In der neuen Verordnung wurden lediglich die Verwendungszwecke für natürliche Personen aktualisiert. Für juristische Personen gelten weiterhin die alten Tarife.

 

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