Neuer „Liraisierung“-Schritt der Zentralbank
Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat im Rahmen ihrer Liraisierungsstrategie Vorkehrungen zur Festlegung von Wertpapieren und Mindestreserveanforderungen getroffen.
Das Statement on the Amendment of the Statement on the Establishment of Securities und das Statement on the Amendment of the Statement on the Necessary Reserves traten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der CBRT in Kraft.
Dementsprechend wird bei der Berechnung der Umrechnungskurse von Fremdwährungseinlagen/Beteiligungsfonds auf türkische Lira-Einlagen/Beteiligungsfonds der 31. März 2023 als Berechnungsgrundlage für die nächsten sechs Monate zugrunde gelegt.
Banken mit einem Anteil an türkischen Lira-Einlagen/Beteiligungsfonds von mehr als 70 Prozent werden von makroprudenziellen Maßnahmen im Vergleich zu Kreditzinsen ausgenommen.
5 Punkte werden hinzugefügt
Andererseits werden 5 Punkte zu den Verbindlichkeiten des Mindestreservesatzes für Banken hinzugefügt, deren Anteile an türkischen Lira-Einlagen/Beteiligungsfonds in allen Laufzeiten unter 60 Prozent liegen.
Im Text der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie von 2023 teilte die CBRT der Öffentlichkeit mit, dass die im Rahmen der Liraisierungsstrategie umzusetzenden Maßnahmen gestärkt und genutzt werden könnten, um die Belastung der türkischen Lira sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite dauerhaft zu erhöhen Bankensystem.
Für das erste Halbjahr 2023 wurde das Ziel, Einlagen in Lira zu tätigen, auf 60 Prozent festgelegt.
(AA)
T24