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Neue Mindestpreiserklärung von Minister Alim

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Der Mindestpreisermittlungsausschuss wird morgen in seiner dritten Sitzung den im neuen Jahr gültigen Mindestpreis festlegen. Es wird erwartet, dass der Ausschuss bei dieser Sitzung eine Entscheidung trifft. Vedat Alım, Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, äußerte sich zum Mindestpreis, der im neuen Jahr gelten wird.

In seiner Erklärung gegenüber TRT Haber erinnerte der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Alım, daran, dass er zuvor erklärt hatte, dass eine Einigung bezüglich der morgen stattfindenden dritten Sitzung des Mindestpreisbestimmungsgremiums erzielt werde.

Minister Alim sagte: Morgen findet ein Mindestpreistreffen statt, ich habe bereits gesagt, dass wir uns nach dem Treffen einigen werden. Ich hoffe, dass wir sowohl die Erwartungen unserer Arbeiter als auch die Erwartungen unserer Chefs erfüllen werden.

„MITARBEITER HABEN MEHR ERWARTUNGEN“

Ich habe auch die Ladenbesitzer gefragt, die Arbeiter für sie beschäftigen, und ich habe die Kinder gefragt, die direkt arbeiten. Natürlich haben die Mitarbeiter höhere Erwartungen.

Er sagt, mach was, das wir im Handwerk bezahlen können, und unser Arbeitsplatz bleibt offen. Wir hoffen, dass die Arbeitnehmer in der Türkei in einem inflationären Umfeld bequem atmen und sich vom Inflationsdruck befreit fühlen können“, sagte er.

GRUNDPREISPROZESS IN 5 FRAGEN

Diejenigen, die neugierig auf den Prozess der Ermittlung des Mindestpreises waren, wurden in 5 Fragen zusammengestellt.

WAS IST DER MINDESTPREIS?

Es ist der Preis, der den Arbeitern für einen normalen Arbeitstag gezahlt wird und der ausreicht, um die Bedürfnisse des Arbeiters wie Nahrung, Wohnung, Kleidung, Gesundheit, Transport und Kultur auf einem Basisniveau über den Tagespreisen zu decken.

Der Mindestpreis wurde erstmals 1890 in Australien und Neuseeland eingeführt. Es hat sich seit den frühen 1900er Jahren nach Europa verbreitet. In der Folgezeit wurde es zu einem Standard, der die Arbeit auf der ganzen Welt schützt.

In der Türkei wurde der Mindestpreis zwar im Arbeitsgesetz von 1936 erlassen, aber erst 1951 umgesetzt. Es wurde Mitte 1951-1967 von örtlichen Komitees festgelegt. Die heute gültige Mindestpreisermittlungsstelle wurde nach 1967 eingeführt.

In diesem Zeitraum erfolgte die regionale Grundpreisermittlung in den Jahren 1969, 1972 und 1973. Seit 1974 wird der Mindestpreis auf nationaler Ebene als Industrie- und Landwirtschaftsabteilung vom Vorstand festgelegt. Ab 1989 wurde die Unterscheidung zwischen Landwirtschaft und Industrie abgeschafft und es galt ein einheitlicher Mindestpreis.

WIE HOCH IST DER AKTUELLE BASISPREIS UND WEN INTERESSIERT ES?

Der Mindestpreis beträgt 6.471 Lira pro Monat brutto für einen Arbeiter und 5.000 Lire und 35 Kuruş netto, wenn Steuern und Abgaben abgezogen werden. Die Gesamtkosten des Mindestpreises für den Chef betragen 7.603 Lire und 43 Cent für einen Mitarbeiter. Davon sind 6.000 471 Lire Bruttogrundpreis, 1.003 Lire 1 Cent Sozialversicherungsbeitrag, 129 Lire 42 Cent Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers.

Mit dem Basispreis 2022 wurde der dem Basispreis entsprechende Teil aller Preise von der Einkommensteuer befreit.

Nach offiziellen Angaben befinden sich 38 Prozent von 16 Millionen 687 Tausend Beschäftigten, also etwa 6 Millionen 300 Tausend, in der Mindestpreissituation. Es wird davon ausgegangen, dass diese Zahl 7 Millionen übersteigt, wenn man diejenigen berücksichtigt, die einen Preis kaufen, der leicht über dem Mindestpreis (Nachbarschaftspreis) liegt.

Die Anhebung des Mindestpreises wirkt sich erhöhend auf alle Preise aus, insbesondere auf die Preise in den Tarifbetrieben.

Der Mindestpreis wirkt sich nicht nur direkt auf die Arbeitnehmer aus, die von diesem Preis leben, sondern ist für die Mehrheit der Gesellschaft von Interesse, um als Kriterium in vielen Vorschriften der gesetzlichen Gesetzgebung akzeptiert zu werden.

Mindestanzahl von Preisen; Arbeitslosengeld, Abfindung, GSS-Prämien, Wehrdienst- und Mutterschaftsschulden, optionale Versicherungsprämien, Praktikumspreise und die Berichtspreise der Grundverdiener wirken sich auf viele Positionen aus.

WIE ERMITTELT DER MINDESTPREIS?

Der Mindestpreis wird vom Base Price Fixing Committee festgelegt, das sich wie gesetzlich vorgeschrieben aus 15 Personen zusammensetzt, darunter Mitarbeiter, Chef und fünf Vertreter der Regierung. Der Ausschuss wird vom Minister für Arbeit und soziale Sicherheit zu einer Sitzung einberufen und tritt im Dezember im Rahmen der Neufestsetzung der Grundpreise üblich viermal zusammen.

Der Ausschuss, der von einem vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bestimmten Mitglied geleitet wird, tritt unter Beteiligung von mindestens 10 Mitgliedern zusammen und beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit wird angenommen, dass die Partei mit dem Vorsitzenden des Ausschusses die Mehrheit erhält.

WAS WOLLEN DIE ARBEITNEHMER- UND BOSSSEKTION?

Da es sich um den Personalverband mit den meisten Mitgliedern im Mindestpreisfestsetzungsausschuss handelt, wird die Arbeitersektion durch TÜRK-İŞ vertreten, während die Arbeitgeberseite durch den Verband der türkischen Chefgewerkschaften (TİSK) vertreten wird.

TÜRK-İŞ möchte zunächst, dass die Erhöhungsverhandlungen über 7.785 Lira beginnen, was die Hungergrenzdaten der Hunger- und Armutsgrenzforschung für November sind. Außerdem fordert sie den Schutz der Kaufkraft gegen Sozialkapital und Inflation. Neben dieser zahlenmäßigen Forderung stehen auch die Regelung der Einkommensteuerklassen zugunsten der Arbeitnehmer und die Beseitigung von Problemen vor der Gewerkschaftsorganisation im Mittelpunkt der Wetten, die TÜRK-İŞ an den Verhandlungstisch bringt.

TİSK hingegen teilt keine Zahl zum Mindestpreis mit, sondern steht für einen stabilen Mindestpreis, der sich grundsätzlich um Mitarbeiter und Chefs kümmert. TİSK, das den Beschäftigungsschutz, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der neuen Mindestpreiszahl berücksichtigen will, fordert, dass die Basispreis-Boss-Basis auch 2023 fortbesteht.

WAS IST DER SCHRITT DER STUDIE ZUR BESTIMMUNG DES BASISPREISES FÜR 2023?

Im Rahmen der Bemühungen um die Festlegung der im neuen Jahr gültigen Grundpreiszahl fand am 7. Dezember die erste Sitzung im Wohnungseigentum des Ministeriums für Arbeit und Soziales statt. Bei diesem Treffen, bei dem der Verhandlungsrahmen festgelegt wurde, wurden die Ergebnisse der vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit in Auftrag gegebenen Grundpreiserhebung bekannt gegeben. Laut dieser Umfrage betrug die Mindestpreiserwartung für 2023 von Teilnehmern aus verschiedenen Berufen, die weder Personal noch Chefs sind, 7.845 Lire.

Im Rahmen der Verhandlungen fand das zweite Treffen am 14. Dezember in der Residenz des Ministeriums statt. Bei diesem etwa 2,5 Stunden dauernden Treffen unter Ausschluss der Presse hielten Vertreter des Finanzministeriums, des Finanzministeriums und des Handelsministeriums sowie des Türkischen Statistischen Instituts (TUIK) Präsentationen zu Wirtschaftsinformationen.

Das drittwichtigste Treffen der Gespräche findet am Dienstag, den 20. Dezember im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit statt. Bei diesem Treffen werden die ersten Zahlen, die von den Parteien gesprochen werden, auf dem Tisch liegen.

Im Anschluss an das dritte Treffen soll baldmöglichst das vierte Treffen stattfinden und die im Jahr 2023 gültige Basispreiszahl voraussichtlich innerhalb der nächsten Woche festgelegt werden.

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