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Ministerinstitution: Arbeitsmöglichkeiten werden für 10.000 Architekten und Ingenieure eröffnet

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Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel herausgegebene „Verordnung zur Änderung der Verordnung über Bauleiter“ wurde in der gestrigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. In der Stellungnahme des Ministeriums wurde mit der vorgenommenen Änderung eine generelle Anpassung bei den Leistungen der Bauleitung wie Planung, Kontrolle und Disposition im Hochbau vorgenommen. Mit der Verordnung wurde die Anzahl der Baustellenleiter entsprechend der Auftragsgröße festgelegt und die Erfahrungsregel für Baustellenleiter eingeführt. So wurde angestrebt, die Bauten aktiver zu vermitteln, zu verwalten und zu überwachen. Mit der Umstellung wurde das Bauleiter-Dienstleistungskontingent in 3 Clustern erhoben, und dementsprechend maximal 4 Arbeitsplätze mit einer Hochbaufläche bis 1500 qm, 3 Arbeitsplätze bis 4 Tausend 500 qm und 2 Arbeitsplätze bis 7 Tausend 500 Quadratmeter können gleichzeitig vorgenommen werden. Darüber hinaus kann nur ein Arbeitsplatz bei Arbeiten und öffentlichen Investitionen von mehr als 7.000 500 Quadratmetern angenommen werden.

In einer Erklärung auf dem Twitter-Account der Verordnung sagte Minister Kurum: „Wir haben die Verordnung für Bauleiter erneuert. Wir haben die Anzahl der Arbeitsplätze nach der Größe der Arbeit geordnet. Der neue Schritt wird neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. und Beschäftigungsmöglichkeiten werden für ungefähr 10.000 Architekten-Ingenieure eröffnet. Viel Glück.“ (DHA)

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