Mieter und Vermieter sind auf dem Weg zum Mittelsmann
Nach dem Gesetz ist bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, Streitigkeiten über die Aufteilung von beweglichen und unbeweglichen Sachen und die Aufhebung der Beteiligung, Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz, Streitigkeiten aus dem Recht der Nachbarn ein Antrag zu stellen an den Mediator, bevor Sie eine Klage einreichen.
In diesen Streitigkeiten wenden sich die Parteien ab dem 1. September an den Mittelsmann, bevor sie eine Klage einreichen. Anträge werden bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden kostenlos gestellt. In den Anträgen besteht keine Zahlungspflicht wie Gerichtskosten, Honorar, Zeuge, Sachverständigenpreis. Die Vermittlungsverhandlungen werden innerhalb von drei Wochen abgeschlossen. In erforderlichen Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal eine weitere Woche verlängert werden. Damit gehen rund 74.000 Mietstreitigkeiten pro Jahr an den Mittelsmann. Darüber hinaus sollen etwa 126.000 Streitigkeiten pro Jahr, die sich aus der Aufhebung des Wohnungseigentums, des Nachbarrechts und der Partnerschaft sowie des Mietstreits ergeben, durch Mediation gelöst werden.
Kommt nach den Verhandlungen keine Einigung zustande, kann eine Klage eingereicht werden.
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