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Mediationspflicht bei Mietstreitigkeiten: In welchen Fällen wird die Mediationsregel gesucht, wo gilt sie, wie hoch ist der Preis?

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Mit dem Prestige vom 1. September 2023 kann ein Vermieter oder Mieter keine Klage direkt einreichen, ohne sich an einen Mediator zu wenden, wenn er eine Klage einreichen möchte. Nun, wo und wie bewerbe ich mich, wie hoch sind die Kosten und die Frist?

Auf die Fragen von Gülistan Alagöz von Hürriyet antwortete der Leiter der Vereinigung für Immobilienrecht, Rechtsanwalt Ali Güvenç Kiraz:

In welchen Fällen wird die Mediationsregel bei Immobilien angewendet?

Mietfestsetzungsklagen, Mieträumungsklagen, Anpassungsklagen, Mieter- und Vermieterstreitigkeiten aus dem Mietvertrag unterliegen dem obligatorischen Mediationsverfahren.

Anträge werden auch gestellt bei Streitigkeiten über die Aufteilung von beweglichen und unbeweglichen Sachen und die Auflösung von Partnerschaften. Der Zeit- und Kostenverlust der Gesellschafter wird im Falle einer ‚Auflösung der Gesellschaft‘, die ca. 3-4 Jahre dauert, kompensiert.

Streitigkeiten aus dem Grundstückseigentumsgesetz werden durch Mediation beigelegt. In Fällen wie Wiedereinstellung durch den Wohnungseigentümer, Aufhebung der Beschlüsse des Gesamtausschusses von ordentlichen oder außerordentlichen Wohnungseigentümern wird die Schlichtung Bedingung sein. Bei Streitigkeiten wie Vollstreckungsverfahren und anfechtbaren Klagen der Grundstücks- oder Wohnungsverwaltung wegen Nichtzahlung von Beiträgen und Klagen gegen die Stockwerkeigentümer, die sich nicht an den Verwaltungsplan oder das Stockwerk halten, kommt die Mediation zur Anwendung Entscheidungen des Eigentümerausschusses.

-Welche Partei wird den Prozess starten?

Die Person und/oder Institution, die eine Klage erheben möchte, muss das obligatorische Schlichtungsverfahren einleiten. Der Eigentümer, wenn eine Mieträumungsklage gewünscht wird, einer der Gesellschafter, wenn eine Klage auf Aufhebung der Beteiligung gewünscht wird, ein Wohnungseigentümer, der Probleme mit der Verwaltung in der Wohnung hat, oder der Eigentümer oder Verwalter wenn die Wohnung nicht dem Nachbarschaftsgesetz entspricht, die Personen, die das Schlichtungsverfahren einleiten müssen.

-Wo bewerben? Was wird der Preis sein?

Der Schlichtungsantrag kann bei der im Gerichtsgebäude bestehenden „Schlichtungsstelle“ gestellt werden, die das zuständige Gericht für die einzureichende Klage ist, oder bei der Kanzlei der Amtsgerichte, die zugeordnet ist, falls eine solche noch nicht vorhanden ist in diesem Gerichtsgebäude niedergelassen, ohne den Antragspreis zu zahlen. Während des Mediationsdienstes werden dem Mediator Verhandlungen bis zu zwei Stunden kostenlos aus dem Haushalt des Justizministeriums vergütet. Der vom Justizministerium gezahlte Preis für bis zu zwei Stunden wird jedoch im Falle eines Rechtsstreits als Prozesskosten an die Partei gezahlt, die in dem Fall im Unrecht ist. Wenn sich die Parteien mit dem Mediator einigen, wird der nach dem Mediationsmindestpreistarif des Justizministeriums zu bestimmende Mediationspreis von den Parteien zu gleichen Teilen gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Da der Gegenstand der Klage zur Bestimmung des Mietwerts beispielsweise eine Geldklage ist, werden vom Vermieter 15.000 TL für den Mieter verlangt, der 5.000 TL Miete zahlt, und sie einigen sich auf 12.000 TL. An diesem Punkt wurde eine Steigerung von 7000 TL erreicht und 7000×12 = 84.000 TL. Hier werden bis zu den ersten 100.000 TL 6 Prozent als Vermittlerpreis und ein Vermittlungspreis von 5040 TL gezahlt. Bei Vergleichen, deren Gegenstand keinen Geldwert hat, wird bei bilateralen Streitigkeiten eine Stunde im Format 480X2 pro Partei vergeben. Kommt es beispielsweise zwischen den Wohnungseigentümern zu einem Streit, wird die Schlichtungsgebühr von 960 TL für den Konflikt zwischen den beiden Eigentümern an den Schlichter gezahlt.

T24

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