Letzter Tag zur Konfiguration von Zollgebühren und Strafen 31. Mai
Schuldner, die von der Verordnung zur Neuordnung der Zollabgaben und -strafen profitieren wollen, müssen bis zum Ende der Arbeitszeit am 31. Mai einen Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung stellen.
Das vom Handelsministerium erstellte „Kommuniqué über die Umstrukturierung von Zollforderungen nach dem Gesetz Nr. 7440“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit dem Kommuniqué, dem Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter Forderungen und zur Änderung bestimmter Gesetze, Nr. 7440, von Zöllen, Bußgeldern, Zinsen, Verzugszinsen, Verzugserhöhungen von Forderungen, die der Zollpflicht unterliegen, und von den angeschlossenen Inkassostellen Ministerium für Handel Im Rahmen der Studie wurde es neu strukturiert, Verfahren und Originale für die Sammlung festgelegt.
Dementsprechend werden Forderungen, die vor dem 31. Dezember 2022 (einschließlich dieses Datums) zu Zollverpflichtungen geworden sind und von den Zollverwaltungen weiterverfolgt werden, die mit dem Prestige des 12. März 2023 (einschließlich dieses Datums) verfestigt wurden, in den Rahmen der Umstrukturierung fallen.
Inländische PPI werden zugrunde gelegt
Der auf der Grundlage der monatlichen D-PPI-Änderungskurse zu berechnende Preis wird bis zum 12. März anstelle des gesamten nicht bezahlten Teils der Zölle, die fällig, aber nicht bezahlt sind oder deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, und der sekundären öffentlichen Forderungen, wie z B. Zinsen, Verzugszinsen und Verzugserhöhungen, werden nur als Nebenforderung zur unbezahlten Forderung berechnet, sofern es sich um Forderungen handelt, ist der auf Basis der D-PPI-Monatsänderungsraten zu berechnende Preis anstelle der Nebenforderungen zu berechnen , mit der Maßgabe, dass der zu zahlende Preis in voller Höhe, Zinsen aufgrund von Zollgebühren, Verzugszinsen, Verzugszuschlägen usw. bei der Erhebung aller Bußgelder erlassen wird.
Die verbleibenden 50 Prozent der Bußgelder werden bezahlt, wobei die Regel der Zahlung von 50 Prozent der fälligen, aber nicht bezahlten oder noch nicht abgelaufenen Verwaltungsbußen, die aufgrund der Zollhaftung im Rahmen anderer einschlägiger Gesetze verhängt wurden, ungeachtet der Originale der Zollgebühren, und 50 Prozent der aufgrund der Beteiligungsentscheidungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes verhängten Verwaltungsstrafen werden nicht erhoben.
Zahlung des nach D-PPI zu berechnenden Monatswechselkurses bis zum 12. März statt 30 Prozent der je nach Verzollungswert der Ware verhängten Bußgelder und der gesamten ursprünglichen Zollsteuer, sofern vorhanden, und der damit verbundene öffentliche Forderungen wie Zinsen, Verzugszinsen und Verzugszunahmen Sofern die restlichen 70 Prozent der Bußgelder und alle nebensächlichen öffentlichen Forderungen wie Zinsen, Verzugszinsen und Verzugszinsen aufgrund der ursprünglichen Forderungen steigen, wird die Einziehung nicht beantragt .
Wird die ursprüngliche Steuer gesetzeskonform vollständig oder vor dem 12. März entrichtet, entfällt die Erhebung von Bußgeldern aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage, unabhängig davon, ob diese mit dem Prestige vom 12. März verfestigt ist.
Die Bewerbung muss bis zum 31. Mai erfolgen.
Diese Forderungen werden ebenfalls umstrukturiert, sofern der Steuerpflichtige die Forderungen beantragt, die zu den vom Gesetz erfassten Übertragungen gehören und die mit dem Gerichtsurteil mit Rechtskraft vom 12 bezahlen.
Die Schuldner, die von der Regelung profitieren wollen, sollten nicht klagen, die Klagen aufgeben und nicht auf Rechtsmittel zurückgreifen. Für Originale von Forderungen, die nicht verfestigt sind oder sich in der Prozessphase befinden, kann von der Regelung in den festgelegten Regeln profitiert werden.
Der Entscheidungsprozess wurde von den Zolldirektionen vor dem 12. März, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes, abgeschlossen, aber jetzt können die Forderungen, deren Anmeldeverfahren nicht abgeschlossen sind, in nicht konsolidierte Forderungen umstrukturiert werden.
Verwaltungsstrafen, die gemäß den Beschlüssen des Schmuggelbemühungsgesetzes verhängt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Schuldner, die von den Rechtsbescheiden profitieren wollen, müssen bis zum Ende der Arbeitszeit am 31. Mai 2023 einen Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung stellen. Wenn Ihr Antrag mehr als eine Zollverwaltung betrifft, wird bei jeder Zollverwaltung ein anderer Antrag gestellt.
48 Raten möglich
Die erste Rate der im Rahmen der Gesetzesentscheidungen zu zahlenden Preise muss bis zum 30. Juni 2023 (einschließlich dieses Datums) gezahlt werden, und die anderen Raten müssen in maximal 48 gleichen Raten in zweimonatigen Zeiträumen gezahlt werden nach diesem Datum.
Wenn alle berechneten Preise innerhalb der ersten Ratenzahlungsfrist im Voraus bezahlt werden, wird der Koeffizient nicht angewendet. Auf den Einzug von 90 Prozent der nach den D-PPI-Monatskursen zu berechnenden Beträge wird verzichtet, anstelle von Nebenforderungen.
Besteht die aus der Umstrukturierung zu zahlende Forderung nur aus Nebenforderungen, wird anstelle der Nebenforderung ein 50-prozentiger Abschlag auf den nach der D-PPI-Monatsänderungsrate zu berechnenden Betrag vorgenommen.
Wenn die berechneten Preise in Raten gezahlt werden sollen, müssen die Schuldner bei der Antragstellung eine der Zahlungsoptionen in 12, 18, 24, 36 oder 48 gleichen Raten wählen, sofern die Entscheidungen in den relevanten Elementen vertraulich behandelt werden . Die Zahlung kann nicht in einem Zeitraum erfolgen, der länger als die bevorzugte Ratenfrist ist.
(AA)
T24