Letzte Minute! Rentner können am nächsten Tag arbeiten
MİTHAT YURDAKUL Ankara – Nach der Verabschiedung des EJT-Gesetzes, während die Rentenanträge weiterliefen, kam von der SGK eine Warnung bezüglich der bei den Anträgen durchzuführenden Verfahren. In dem Schreiben des SSI wurde ausgeführt, dass die Arbeitsverträge der noch arbeitenden EJT-Mitarbeiter durch das Kündigungsverfahren unter der Kennziffer „8“ beendet werden sollen. Demnach können ruhestandsberechtigte Arbeitnehmer ihre Altersrente mit dem Dokument „Einkommen, Monat, Beihilfeantrag“ über E-Government beantragen. Anspruchsberechtigte können am nächsten Tag des Antragsverfahrens, ohne den Abschluss des Rentenverfahrens abzuwarten, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die dem Sozialversicherungsaufstockungsbeitrag unterliegt. Für Versicherte, die in dieser Situation ihre Tätigkeit aufnehmen, wird es jedoch wichtig sein, die Eintragungsvorgänge mit dem Code „8“ (SGDP-Verstärkungsbeitrag Sozialversicherung) vorzunehmen. Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen vor ihrem Entlassungsverfahren keine „Ruhestands“-Urkunde bei den Sozialversicherungsträgern einholen. Für die Feststellung des Ruhestandsstatus von EJT-Mitarbeitern und das Austrittsverfahren sind die Anwendungen „SGK-Anmeldung und Dienstbescheinigung“, „Sozialversicherungsnachweis“ und „Arbeitsleben“ auf der E-Government-Plattform und die „Wann Rente“-Anträge auf der SGK-Homepage Dokumente zum Download aus „Ich werde sein“-Anträgen können verwendet werden.
30-TÄGIGE ANWENDUNGSDAUER
Die Arbeitgeber wurden auch für diejenigen gewarnt, die nach der Pensionierung weiterarbeiten werden. Für den Fall, dass Personen, die erstmals im Rahmen des EJT Alters- oder Rentenbezüge beziehen, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit an dem Arbeitsplatz der Privatwirtschaft aufnehmen, an dem sie zuletzt gearbeitet haben , 5 Punkte des Anteils des Sozialversicherungsverstärkungsprämienchefs werden vom Staat übernommen.
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