In den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, übernimmt der Staat den Studentenbeitragsanteil und den Inkassopreis.

Der Beitrags- und Erhebungspreis, den Studierende, die in den Provinzen studieren oder aus den Provinzen kommen, in denen für das Frühjahrssemester des Studienjahres 2022-2023 der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, vom Staat übernommen werden.
Der Präsidialerlass über die Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung im Rahmen des Ausnahmezustands wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend sind Studierende, deren Familien oder sie selbst in den für ausgezeichnet erklärten Bundesländern leben und ihre Ausbildung an einer beliebigen staatlichen Hochschule oder an den staatlichen Hochschulen in den für ausgezeichnet erklärten Bundesländern fortsetzen, und diese die in den für ausgezeichnet erklärten Bundesländern wohnen und sich an den staatlichen Hochschulen dieser Bundesländer weiterbilden Der für das Frühjahrssemester des Studienjahres 2022/2023 zu entrichtende Beitrags- und Erhebungsbeitrag wird von der übernommen Zustand.
Das Geld derjenigen Studierenden, die den Beitrags- und Erhebungspreis für die Frühjahrsüberweisung des Studienjahres 2022/2023 bezahlt haben, wird von den Hochschulen zurückerstattet.
T24