Handelsministerium: Der Import gebrauchter elektronischer Geräte ist nicht erlaubt

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums heißt es: „Die Nachrichten in den schriftlichen und visuellen Medien der letzten Periode wurden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel aufbereitet und im Amtsblatt am 26.12.2022 im Rahmen veröffentlicht der Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, gebrauchte oder generalüberholte Elektro- und Elektronikgeräte. Es werden extrem falsche Auslegungen in Richtung der Erlaubnis zur Einfuhr von elektronischen Gütern, insbesondere Konsumgütern, vorgenommen. Es gibt keine Änderung in der Thematik der Einfuhr von gebrauchten oder aufgearbeiteten Elektro- und Elektronikgeräten, die kein Abfall sind, vorbehaltlich der Genehmigung des Handelsministeriums In diesem Rahmen unterliegen gebrauchte oder aufgearbeitete Elektro- und Elektronikgeräte in der Regel keiner Änderung Ware ist nicht erlaubt. (DHA)
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