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Gute Nachrichten über eine Entschädigung für das Personal, das an die Versprechen des neuen Arbeitgebers glaubt!

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Obwohl bekannt ist, dass im Geschäftsleben in der Regel ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz freiwillig verlässt, d die Gerichtstore. BK glaubte an das Versprechen, regelmäßiger an seinem Arbeitsplatz arbeiten zu können, und trat zurück.

VERSPRECHEN, DASS DER ARBEITGEBER DEN ARBEITNEHMER NICHT EINGESTELLT HAT, DIE PROBLEME IST ZUSTÄNDIG

Trotz der Verzögerung stellte der Chef, der versprochen hatte, BK nicht ein. Die geschädigten Mitarbeiter, sowohl um ihren Arbeitsplatz als auch um ihre Entschädigung, klopften an die Tür des Arbeitsgerichts. Das Gericht entschied, dass Abfindungen und andere Ansprüche akzeptiert werden sollten. Der beklagte Chef legte gegen die Entscheidung Berufung ein.

ENTSCHEIDUNG DES GERICHTS ZUR BERÜCKSICHTIGUNG VON MILLIONEN ARBEITNEHMERN

Das Berufungsgericht des Bezirksgerichts traf eine Präzedenzentscheidung. Es wurde entschieden, dass, wenn der Arbeitnehmer, der seinen Job gekündigt hat, indem er sich auf den neuen Chef verlassen hat, nicht eingestellt wird, der Arbeitnehmer die Abfindung und den Preis, der bis zu seinem Arbeitsantritt entsteht, von dem Arbeitgeber verlangen kann, der ihn nicht eingestellt hat.

Die folgenden Worte wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„Verglichen mit der Korrespondenz im Falldokument, die Angebot und Annahme umfasst und deren Inhalt gemäß 199 des HMK nicht bestritten wird, ist es offensichtlich, dass der Beklagte aufgefordert wurde, von seinem Amt zurückzutreten, und dass der Kläger auf diese Weise gehandelt hat.“ Es ist klar, dass die für die Unterzeichnung des Vertrags und den Beginn der Mission angeforderten Dokumente mitgeteilt wurden und dass er zu diesem Zeitpunkt eingestellt wurde. Da es aufgegeben wurde, besteht das Recht des Klägers, seinen Verlust als Entschädigung auf der Grundlage der Abfindung geltend zu machen Maß und Preis, solange er wieder beschäftigt war und die Entscheidung des Gerichts für richtig befunden wurde.“

 

 

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