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Gute Nachrichten für Landwirte! Verlängerte Frist für zinsgünstiges Darlehen

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Die Ziraat Bank und Agricultural Credit Cooperatives verlängerten die Antragsfrist für zinsgünstige Investitions- und Geschäftskredite für die landwirtschaftliche Produktion um ein Jahr.

Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Änderung des „Communiqué on the Principles of Implementation on the Granting of Low Interest Investment and Operational Credits for Agricultural Production by TC Ziraat Bankası AŞ and Agricultural Credit Cooperatives“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurde der Umsetzungszeitraum, der zuvor auf Mitte 1.1.2020-31.12.2022 festgelegt wurde, erneut auf 1.1.2020-31.12.2023 festgelegt.

Mit der Änderung beträgt die Basis für die Broilerzucht zehntausend; mindestens tausend Stück für Gans, Ente, Pute; Basis für Wachteln zweitausend Stück; Investitions- und Betriebskredite werden im Rahmen der Geflügelzucht Erzeugern gewährt, die mindestens fünfzig Strauße, tausend oder mehr Betriebe für Brütereien gründen oder die Betriebskapazität ihrer Delegation auf diese Kapazitäten erhöhen.

PRODUKTE ZUR ZINSREDUZIERUNG GEPFLANZT WERDEN

Damit die Erzeuger zinsverbilligte Darlehen im Rahmen der Entscheidung über die strategische Pflanzenproduktion nutzen können; Saflor, Sonnenblume für Öl, Körnermais, Raps, Sojabohne, Sesam, Olive für Öl und Heilkräuter „Thymian, Rose für Öl, Lavendel für Öl, Zitronenmelisse, Ingwer, Sahlep, Rosmarin, Salbei, Weihrauch, Sumach, Johannisbrot, Lorbeer, Basilikum, Heidelbeere (Likapa), Aronia, Linde, Safran und Jojoba“.

Neue Investitionskredite werden nicht für den Anbau von Gewächshausbananen gewährt, und spezielle Kriterienrabattsätze werden nicht auf neue Geschäftskredite angewendet.

Stationäre Melkanlagen, vollautomatische Melkmaschinen (Melkroboter), stationäre Solaranlagen, lineare und mittig angeordnete Bewässerungssysteme und Gewächshausheizungen, landwirtschaftliche Maschinen und landtechnische Werkzeuge, veröffentlicht im Amtsblatt vom 10.09.2020 und nummeriert 31269. Innerhalb Im Geltungsbereich der Prüf- und Kontrollgrundlagenverordnung wird anstelle des Kreditfähigkeitsnachweises der auf Grundlage des Unternehmens erstellte Prüfbericht zugrunde gelegt.

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