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Gewerbliche Einlagen sind auch durch eine SDIF-Versicherung abgedeckt.

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Im Rahmen der Grenze von 200.000 Lire wurden auch die Einlagen von Unternehmen und Institutionen sowie von natürlichen Personen bei Banken durch den Spareinlagenversicherungsfonds (TMSF) gedeckt. Der Beschluss trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die von den versicherungspflichtigen Einlagen- und Beteiligungsfonds und der Spareinlagenversicherungskasse einzuziehenden Prämien wurde im Amtsblatt bekannt gemacht:

 

T24

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