Technisch

Für Gebrauchtwagen gilt die Regel von 6 Monaten und 6.000 Kilometern.

Werbung

In der Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass für Autos und Geländefahrzeuge Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen von höchstens 6 Monaten und 6.000 Kilometern gelten und der Verkauf von Gebrauchtwagen erst ab dem 1. Juli 2023 erfolgen darf ohne diese Regeln einzuhalten. In der Erklärung wurde betont, dass die Frist für den Verkauf von Autos, die vor dem 16. August 2022 auf den Namen von Gebrauchtwagenhändlern zugelassen wurden, mit dem Prestige vom 15 dem Handelsministerium über drei verschiedene Kanäle.“ In der Erklärung wurde festgestellt, dass die Verkäufe von Personen und Unternehmen, die mehr als 3 Verkäufe in einem Jahr tätigen und Autos ohne Genehmigungsdokument für 6 Monate und unter 6.000 Kilometern verkaufen, ermittelt und um eine Erklärung gebeten werden. In der Erklärung heißt es: „Jeder, der im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit Personenkraftwagen und Landfahrzeuge mit oder ohne Genehmigungsunterlagen verkauft, ist verpflichtet, spätestens 3 Tage vor jedem Verkauf ein Wertgutachten einzuholen und dieses Gutachten dem Notar vorzulegen Öffentlichkeit während des Verkaufs.“

Folgen Sie den Anzeigenseiten

„Stand heute werden auch Autohändler, Autovermieter und autorisierte Händler in 81 Provinzen im Rahmen der Verordnung geprüft“, heißt es in der Erklärung. Als Ergebnis der Nachverfolgungen, Inspektionen und Kontrollen haben Autohändler, Autovermieter, autorisierte Händler und alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, die ungewöhnlich für 6 Monate und 6.000 Kilometer Marketing- und Verkaufsbeschränkung handeln , wird für jeden Verkauf separat eine Verwaltungsgeldstrafe erhoben.

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"