Technisch

Feste Steuern auf Alkohol und Tabak geändert

Werbung

In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres stieg der D-PPI um 22,29 Prozent. Auch die SCT-Festpreise und SCT-Grundpreise für Alkohol und Tabakwaren werden um diesen Satz erhöht. Die Belastung durch alkoholische Getränke und Tabak im aktuellen Inflationskorb liegt bei 4,31 Prozent. Zigaretten machen davon 4,04 Punkte aus.

Mit der Steuererhöhung beträgt der spezifische Mindeststeuerbetrag für aus Malz hergestellte Biere 5,39 TL, der spezifische Mindeststeuerpreis für frischen Traubenwein (einschließlich Likörweine), Traubenmost, Schaumweine 179,14 TL, für Wermut und andere frische Traubenweine der spezifische Mindeststeuerpreis beträgt 270,36 TL, Alkoholgehalt Der Mindestfeststeuerbetrag wurde mit 214,70 TL für diejenigen mit 18 Vol.-% oder weniger und 736,77 TL für diejenigen mit einem Alkoholgehalt von 22 Vol.-% oder mehr angegeben.

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"