„Fahrzeugwerbung“-Erklärung des Handelsministeriums! Es wird ein Bußgeld verhängt
In der Erklärung des Handelsministeriums hieß es: „Auf Fahrzeugwerbung, die geschaltet wird, wird eine Geldbuße verhängt, indem vom Verkaufspreis Null abgezogen wird.“
Vorsicht beim Gebrauchtwagenverkauf! Verkäufer fanden die Formel, um das Verbot zu brechen
Es ist eine neue Methode aufgetaucht, bei der Verkäufer ungültige Fahrzeugpreise auf die Website hochladen und bei Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis offenlegen. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung dürfen gebrauchte Kraftfahrzeuge bis zum 01.01.2024 nicht über Anzeigen zu einem Preis vermarktet werden, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt.
WIRD AN DAS MINISTERIUM GESENDET
Gemäß der Novelle sind natürliche oder juristische Personen, die die Veröffentlichung von Anzeigen zum Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen vermitteln, verpflichtet, diejenigen, die Anzeigen einreichen, die im Widerspruch zu Absatz 2 stehen, vor der Veröffentlichung der Anzeige zu warnen und alle Informationen darüber weiterzugeben Anzeigen, die nicht im Einklang mit dem genannten Absatz stehen, und die Anzeigeneigentümer entsprechend den Anforderungen des Ministeriums an das Ministerium weiterleiten. Die Warnpflicht umfasst die Information des Inserenten über den aktuellen Verkaufspreis des vom Hersteller oder Händler empfohlenen Fahrzeugs und darüber, dass der anzugebende beworbene Preis im Widerspruch zur Verordnung steht.
Gemäß Absatz 2 wird das Ministerium ermächtigt, die Klasse, die Marke, den Typ, den Typ und das Modelljahr von gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie, im Falle der Hinzufügung von Zubehör und/oder Ausstattung, den Höchstpreis und/oder den Höchstsatz festzulegen der zum aktuellen, vom Hersteller oder Händler empfohlenen Verkaufspreis hinzugerechnet werden kann. Die Verordnung tritt am 15.07.2023 in Kraft und wird vom Handelsministerium umgesetzt.
Nach dieser Änderung fanden Verkäufer, die das Verbot umgehen wollten, einen neuen Weg. Verkäufer, die auf Fahrzeugverkaufsseiten niedrige Preise anbieten, geben bei telefonischer Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis des Fahrzeugs bekannt. Ein von İHA-Reportern kontaktierter Fahrzeughändler sagte, er habe das Fahrzeug ganz neu beim Händler gekauft und in der Garage aufbewahrt. Der Verkäufer gab an, dass er den Preis des Fahrzeugs gesenkt habe, nachdem der Reporter ihn an die neue Regelung erinnert hatte. Als Reporter jedoch den Vertragshändler des Fahrzeugs anriefen, stellten sie fest, dass eine Differenz von 100.000 Lira bestand. Es wurde festgestellt, dass einige Fahrzeughändler die neue Verordnung nicht einhielten und versuchten, Fahrzeuge über dem neuen Preis zu verkaufen.
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