Fahrzeugkäufer aufgepasst: Veränderung beim Gebrauchtwagenverkauf
Neue Regelung im Gebrauchtwagenhandel. Demnach verzichten Vertragshändler, die im Handel mit Kraftfahrzeugen tätig sind, auf Lagerbestände, verzichten auf den Verkauf des Fahrzeugs, verlangen einen über dem empfohlenen Verkaufspreis liegenden Preis, zwingen den Verbraucher zum Kauf von Zubehör oder zum Umtausch und legen den Ausverkaufspreis deutlich darunter fest Marktpreis. Zulassungsdokumente werden widerrufen.
VERÖFFENTLICHT IM OFFIZIELLEN GAZETTE
Die vom Handelsministerium ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit der Änderung der Verordnung sehen Vertragshändler, die im Handel mit erstzugelassenen motorisierten Landfahrzeugen tätig sind, davon ab, das Fahrzeug zu verkaufen, obwohl sie es auf Lager haben, und verlangen einen Preis, der höher ist als der vom Hersteller oder Händler empfohlene Verkaufspreis des Fahrzeugs , den Verbraucher zum Kauf von Zubehör oder zum Umtausch zwingen oder dazu zwingen, dass der Umtauschpreis den Marktpreis erheblich übersteigt. Für den Fall, dass der Verbraucher eine Tätigkeit ausübt, die es ihm erschwert, das erste zugelassene motorisierte Landfahrzeug zu erreichen, das zweite Die Gewerbeerlaubnis für Kraftfahrzeuge wird annulliert.
Aus diesem Grund wird das Autorisierungsdokument für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum nicht an das Unternehmen ausgehändigt, dessen Autorisierungsdokument annulliert wurde, sowie an die anderen Unternehmen des Geschäftsinhabers und der Unternehmen, deren Vertreter er ist Stornierung.
Staatsangehörigkeit