Exportgenehmigung für Lammfleisch von ESK

MİTHAT YURDAKUL / Ankara – Gemäß dem Beschluss des IHC, der die Ausfuhr von Lammfleisch an die Betriebe „zur Regulierung des Kleinviehmarktes und zum Schutz unserer Züchter“ zulässt, werden die vom IHC und den Kombinatsdirektionen erhobenen Voranträge geprüft und geprüft Ausfuhrzuteilung erfolgt an die ausführenden Unternehmen. Zwischen den zugewiesenen ausführenden Unternehmen und den kombinierten Direktionen wird ein Vertrag unterzeichnet.
Exportunternehmen werden in erster Linie an Schaf- und Ziegenzüchterverbände in Regionen mit Tierüberschuss, die von der IHC bestimmt werden, verwiesen. Lämmer werden von Erzeugern geliefert, die mit der Gewerkschaft harmonieren. Der Querschnitt der für den Export bestimmten Lämmer erfolgt in Schlachthöfen, die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind, oder in Kombinationen, die mit der Fleisch- und Milchbehörde verbunden sind.
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