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„Es wird keine Beschränkungen für den Einzelverkauf im Auto geben“

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In der Erklärung des Handelsministeriums hieß es, dass „die Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung am 1. Juli 2023 endet“. Demnach können Händler von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen bis zum 15. September 2022 bereits auf eigenen Namen zugelassene Fahrzeuge verkaufen. Wenn der Verkauf der betreffenden Fahrzeuge nicht bis zum 15. September 2022 realisiert wird, werden die Vermarktung und der Verkauf dieser Fahrzeuge nicht durchgeführt, es sei denn, dass sechs Monate und sechstausend Kilometer ab dem Datum der Erstzulassung vergehen.

Mehr als drei Autos…

In der Erklärung heißt es:

„Der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Endverbraucher wird von dieser Regelung ausgenommen. Da jedoch auch der Verkauf von mehr als drei Pkw und Geländefahrzeugen, die von den letzten Verbrauchern in einem Kalenderjahr getätigt werden, als im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit anzusehen ist, kann der Verkauf dieser Fahrzeuge von der Sechsmonats- und Sechsmonatsfrist erfasst werden. Tausend-Kilometer-Beschränkung ab dem Erstzulassungsdatum.

Mit der Verordnung werden lediglich die Vermarktung und der Verkauf von Autos und Geländewagen eingeschränkt. LKW, Bus, Pickup usw. Fahrzeugtypen fallen nicht unter diese Beschränkung. Neben dem Kauf von Fahrzeugen durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen wird auch die Vermarktung oder der Verkauf von Fahrzeugen, die durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen auf einen beliebigen Dritten zugelassen sind, berücksichtigt den Geltungsbereich dieser Beschränkung.

Staatsangehörigkeit

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