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Es ist geplant, eine Pflichtreserve für wechselkursgeschützte Einlagen einzuführen.

Es ist geplant, eine Pflichtreserve für wechselkursgeschützte Einlagen (KKM) einzuführen.

Während die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) erklärte, dass zusätzlich zur Zinserhöhung selektive Kredit- und quantitative Straffungsentscheidungen getroffen wurden, um den finanziellen Straffungsprozess zu unterstützen, bestand die Möglichkeit, dass die erforderlichen Mindestreservesätze für KKM-Konten steigen könnten auf die Tagesordnung gebracht.

Die Signale im Entscheidungstext des geldpolitischen Ausschusses (PPK) des CBRT wirken sich weiterhin auf die Vermögenspreise aus. Dem MPC-Text zufolge wurden selektive Entscheidungen zur Kreditverknappung getroffen, um den Prozess der Bargeldverknappung zu unterstützen und die Inlandsnachfrage auszugleichen.

Dementsprechend steht im Rahmen der quantitativen Straffung die Erwartung im Vordergrund, dass die überschüssige Liquidität im Markt, die sich aus KKM-Zahlungen ergibt, durch Pflichtreserven abgezogen werden kann, während bei einem selektiven Ansatz vorgesehen ist, dass der Liquiditätsüberschuss entstehen wird kann durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze für KKM-Konten sterilisiert werden.

(AA)

 

T24

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