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Es hat sich bei anderen Zahlungen mit dem Grundpreis geändert! Abfindung, Arbeitslosengeld, GSS-Prämie

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Nach der dritten Sitzung des Ausschusses zur Festsetzung des Mindestpreises gab der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Vedat Işıkhan den neuen Mindestpreis bekannt. Der Mindestpreis stieg um 34 Prozent auf 11.402 TL.

Mit der Festlegung des Mindestpreises kamen viele Zahlungen und Preisänderungen in den Medien. Zu den Posten, die im gleichen Maße wie der Grundpreis steigen, gehören Abfindung, Arbeitslosengeld, GSS-Prämie, 65-Jahres-Rente, Invalidenrente und optionale Versicherungsprämien. Nun, um wie viel wird es bei diesen Artikeln eine Erhöhung im Vergleich zum Mindestpreisanspruch geben? Hier sind die Details…

Arbeitslosengehalt

Das Arbeitslosengeld stieg von 3.000 972 Lira auf 5.322 Lira.

ABFINDUNG

Während die Obergrenze für die Abfindung des Mindestlohnarbeiters 10.008 Lira betrug, wurde sie auf 13.410 Lira erhöht.

65 JAHRE ALTES GELD

Während die Rente für 65-Jährige 2.604 TL betrug, stieg sie auf 3.489 TL.

BEHINDERTES GELD

Während die Invalidenrente für Behinderte im Alter von 40 bis 69 Jahren bei 1.738 TL lag, stieg sie auf 2.328 TL.

GSS PREMIUM

Während SGK die Prämie der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) mit 300,24 TL pro Monat ansetzte, erhöhte sie sich auf 402 TL.

 

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