Es gilt die Bedingung „6 Monate – 6.000 km“.
ANKARA Nationalität – Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen des Handelsministeriums ist mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten. Gemäß der der Verordnung hinzugefügten diskontinuierlichen Frage können diejenigen, die im Handel mit gebrauchten Landfahrzeugen tätig sind, Autos und Landfahrzeuge vor dem 1.7.2023 nicht direkt oder indirekt vermarkten oder verkaufen, es sei denn, sie haben sechs Monate und 6.000 Kilometer Zeit ab dem Erstzulassungsdatum vergangen. Das Ministerium wird ermächtigt, dieses Datum auf bis zu 6 Monate zu verlängern. Dieser Beschluss wird nicht umgesetzt, wenn die Autos und Landfahrzeuge, die auf den Namen von Personen zugelassen sind, die vor dem Inkrafttreten dieses Elements im Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen tätig sind, bis zum 15.9.2022 vermarktet oder verkauft werden.
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